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Auch 2024: »Heidenspaß-Partys« an Karfreitag

Wo man an den »Stillen Tagen« tanzen darf

Alle Jahre wieder erinnern säkulare Gruppen daran, dass das »Tanzverbot« an Karfreitag nicht für diejenigen gilt, die aus weltanschaulichen Gründen gegen die »Stillen Tage« antanzen. Aus diesem Grund finden in dieser Woche zahlreiche »Heidenspaß-Partys« in Deutschland statt sowie Aufführungen des Monty-Python-Films »Das Leben des Brian«, der aufgrund der Feiertagsgesetze nicht öffentlich gezeigt werden darf.

Der weltanschaulich neutrale Staat darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2016 organisierten Freigeistern nicht mehr das Recht absprechen, ihre vom Christentum abweichende Bewertung der »Stillen Tage« durch »Heidenspaß-Partys« und »Freigeister-Tanzveranstaltungen« zum Ausdruck zu bringen. Nach dem Urteil aus Karlsruhe organisierte der Bund für Geistesfreiheit (bfg München), der gegen die bayerische Feiertagsgesetzgebung in Karlsruhe geklagt hatte, zusammen mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) 2017 eine erste, verfassungsrechtlich abgesicherte »Karfreitagssause« mit Musik, Kabarett und Filmvorführungen in München. Seither hat sich dieses Veranstaltungsformat etabliert. Allein in München werden in diesem Jahr 47 Partys an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag stattfinden. Ein besonderes Highlight ist dabei die »Clubrevolution – Gegen das Tanzverbot an Feiertagen«, die allein mit 14 Veranstaltungen an Gründonnerstag auftrumpft.

Aber nicht nur in der bayerischen Hauptstadt ist an den »Stillen Tagen« der Bär los: In Regensburg kommt es an Karfreitag gleich an fünf Orten zu Heidenspaß-Partys. In Stuttgart lädt das LKA Longhorn zur Heidenspaß-Party ein, in Heidelberg der Toniq-Club. Die Kölner Innenstadt wird an Karfreitag sogar in einen Dancefloor verwandelt, nämlich im Rahmen einer »Tanzdemo gegen das Tanzverbot«. Und last but not least: Wie schon in den vergangenen Jahren wird die »Initiative Religionsfrei im Revier« auch an diesem Karfreitag den Monty-Python-Film »Das Leben des Brian« in Bochum zeigen (dank einer Ausnahmegenehmigung von der Feiertagsgesetzgebung, für die die Initiative in der Vergangenheit noch vor Gericht streiten musste).

 
Die Tanzlizenz an Karfreitag

Zwar fallen die Feiertagsgesetze in den Bundesländern recht unterschiedlich aus (so sind sie in Berlin deutlich liberaler als in Bayern), doch die weltanschauliche Befreiung vom Tanzverbot gilt bundesweit. Aus diesem Grund haben die Giordano-Bruno-Stiftung und der bfg München schon 2018 eine kostenfreie »Tanzlizenz« für »Heidenspaß-Partys« erteilt. Grundlage dafür war das »Wort zum Karfreitag« mit dem »humanistischen Tanzsegen«, das der Philosoph und gbs-Vorstand Michael Schmidt-Salomon als »Zeremonienmeister« auf der Münchener »Heidenspaß-Party 2017« gesprochen hat.

Voraussetzung für den Erhalt einer »humanistischen Tanzlizenz « ist, dass die Tanzveranstaltung offiziell als »Heidenspaß-Party« ausgewiesen wird. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Clubbesitzer die Veranstaltung in Kooperation mit einer humanistischen Organisation durchführen. Zudem sollten die Besucherinnen und Besucher des Events vor dem Betreten des Veranstaltungsortes mit ihrer Unterschrift auf der Eintrittskarte bestätigen, »a) dass sie einer humanistischen Weltanschauung folgen, b) weder an Götter noch an Elfen, Kobolde oder Dämonen glauben und c) dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung ihres Körpers auf der Party Ausdruck dieses weltanschaulichen Bekenntnisses ist«. Sollte es trotz solcher Vorkehrungen zu behördlichen Einsprüchen kommen, sind die gbs und das von der gbs gegründete Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) gerne bereit, eine Betreuung des Rechtsfalls zu überprüfen.