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Jobs nur für Christen?

Religiöse Diskrimierung am Arbeitsplatz wird zunehmend problematisiert

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Karikatur: Jacques Tilly

Heute Abend (Donnerstag, 8.11.2012, 21:45 Uhr) greift das ARD-Magazin "Panorama" die Thematik der Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA) auf. In der Vorankündigung des Beitrags "Arbeitgeber Kirche: Jobs nur für Christen" heißt es dazu auf der Website des Senders: "Das sogenannte Anti-Diskriminierungsgesetz von 2006 sollte Diskriminierung im Job EU-weit eigentlich verbieten, doch die Kirchen konnten sich ihre Sonderregeln bewahren. Für Experten steht deshalb fest: Das deutsche Anti-Diskriminierungsgesetz ist rechtswidrig."

Die Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA) startete im März 2012 mit einem Briefing der Bundestagsabgeordneten zum kirchlichen Arbeitsrecht. Ein erster Höhepunkt der Kampagne war der bundesweite GerDiA-Aktionstag im September, an dem sich zahlreiche gbs-Regionalgruppen beteiligten. Allmählich scheint die Kampagne Wirkung zu zeigen: Immer mehr Politiker, Gewerkschaftler und Journalisten greifen das Thema auf und beziehen sich auf die Argumente, die GerDiA u.a. in dieser Informationsbroschüe vorgelegt hat.

Dass das Problem der arbeitsrechtlichen Diskrimierung von Juden, Muslimen, Konfessionsfreien, Schwulen, Lesben und Wiederverheirateten immer stärker ins öffentliche Bewusstsein vordringt, ist nicht zuletzt dem unermüdlichen Einsatz der ehemaligen SPD-Spitzenpolitikerin und gbs-Beirätin Ingrid Mathäus-Maier zu verdanken, die als GerDiA-Sprecherin in den letzten Monaten viele Vorträge und Podiumsdiskussionen zum Thema gehalten hat. 

Eine besonders interessante Veranstaltung mit ihr wird am 23. November im ver.di-Gewerkschaftshaus in Bochum stattfinden. Hier wird die GerDiA-Sprecherin mit Georg Güttner-Meyer, dem für konfessionelle Einrichtungen zuständigen Gewerkschaftssekretär, über die "Verfassungswidrigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts" diskutieren. Zuvor referiert sie bereits in Würzburg und Duisburg.

Zweifellos wird es noch einige Zeit dauern, bis die Forderungen nach einer konsequenten Trennung von Staat und Kirche sowie einer Änderung des Betriebverfassungsgesetzes durchgesetzt werden können, doch irgendwann - da sind sich die GerDiA-Verantwortlichen einig - werden die Bürgerinnen und Bürger es nicht mehr hinnehmen, dass Unternehmen, die Menschen aus religiösen Gründen diskriminieren, öffentliche Gelder erhalten.

Anlass der Panorama-Berichterstattung war die Fertigstellung der Studie "Loyal Dienen - Kirchliches Arbeitsrecht diskriminiert" von Corinna Gekeler (gefördert durch den IBKA), die über die GerDiA-Website bezogen werden kann:
http://www.gerdia.de/node/134