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Präzedenzfall enthüllt: Runder Tisch Heimerziehung fällt hinter geltendes Recht zurück

Angemessene Entschädigung vieler Heimopfer ist bereits möglich

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Heimkinder-Demo

Am Runden Tisch Heimerziehung forderten die Opfervertreter eine Rentenzahlung in Höhe von 300 Euro monatlich. Zu viel, meinten die Experten des Staates und der Kirchen vergangene Woche. Ein aktueller Präzedenzfall zeigt jedoch, dass ehemalige Heimkinder schon jetzt eine etwa doppelt so hohe Entschädigungsrente erhalten können.

Alexa Whiteman, die im Würzburger Marienheim von einem Priester missbraucht und von Ordensschwestern geschlagen wurde, hatte das Bistum Würzburg verklagt und gleichzeitig einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt. Während das Verfahren gegen die Kirche scheiterte, da das Bistum auf Verjährung der Taten pochte, kam die bayerische Sozialverwaltung zum Ergebnis, dass die Schilderungen der Antragstellerin glaubhaft sind, weshalb ihr eine Schwerbeschädigtenrente zugesprochen wurde. Nach Angaben ihres Rechtsanwalts Christian Sailer sowie der Giordano-Bruno-Stiftung, die Frau Whiteman in ihrem Verfahren unterstützte, lässt sich die Entschädigung, die die Fünfzigjährige aufgrund ihres Heimaufenthaltes erhält, auf etwa 600 Euro monatlich bemessen – das Doppelte der Summe, die die Heimkinder vergeblich am Runden Tisch forderten!

gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon empfahl Betroffenen, ebenfalls einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen: „Der Runde Tisch Heimerziehung hat das Ausmaß des Unrechts deutlich gemacht. Das ist ebenso zu begrüßen wie die vorgeschlagenen Beratungsstellen für Heimopfer. Allerdings sind die in Aussicht gestellten Entschädigungssummen beschämend. Sie liegen nicht nur weit unter dem, was in anderen Ländern gezahlt wurde, sondern fallen sogar hinter das zurück, was nach geltendem Recht hier in Deutschland möglich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die hochrangigen Vertreter des Staates und der Kirchen davon keine Kenntnis hatten.“

Rechtsanwalt Sailer kritisierte in seiner Bewertung des Falls die „unrühmliche Rolle“ der Kirchen, die es dem Staat überlässt, „die Not der Opfer kirchlicher Verbrechen zu lindern“. Allerdings könnten die Kirchen als direkte Schädiger staatlicherseits in Regress genommen werden. Der Verein ehemaliger Heimkinder gab inzwischen bekannt, dass er Rechtsanwalt Sailer kontaktieren werde, um seine Mitglieder entsprechend beraten zu können. „Der Fall Whiteman gibt uns Hoffnung, dass wir Heimkinder doch nicht mit leeren Händen dastehen werden“, erklärte Vereinsvorsitzende Monika Tschapek-Güntner.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung unter:
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