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»Seiner Zeit voraus«

gbs ehrte mit Gerhard Czermak einen Pionier des Weltanschauungsrechts

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Überreichung der Urkunde an Gerhard Czermak (Foto: E. Frerk)

Am 22. Oktober fand am Stiftungssitz der Giordano-Bruno-Stiftung der Festakt "Der weltanschaulich neutrale Staat" zum 80. Geburtstag von Gerhard Czermak statt. Gisa Bodenstein berichtete darüber in einem Artikel des Humanistischen Pressedienstes (hpd), den wir hier mit freundlicher Genehmigung ebenfalls veröffentlichen dürfen.

Man kann ihn wohl als Pionier des Weltanschauungsrechts bezeichnen – Gerhard Czermak, der Anfang Oktober seinen 80. Geburtstag feierte, wurde feierlich im Haus Weitblick für seine Verdienste um die weltanschauliche Neutralität geehrt. Mit dabei waren weitere prominente Wegbereiter und Umsetzer des von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) ausgerufenen "säkularen Jahrzehnts", Vertreter eines mittlerweile beachtlichen Spektrums von Organisationen, die sich auf unterschiedlichste Weise für den Säkularismus einsetzen und Czermak für seine nicht zu unterschätzende Vorarbeit ihren Dank aussprachen.

Als Vertreter der Gastgeber hielt Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, die Eröffnungsrede: "Mir ist kein anderer Autor bekannt, der so lange, so nachhaltig und so informiert für das Gebot des weltanschaulich neutralen Staats gestritten hätte", stellte er heraus. Ab den 1990er Jahren habe der Jurist dazu unzählige Texte veröffentlicht, die sich unter anderem mit den historischen Staatsleistungen, dem kirchlichen Arbeitsrecht oder dem islamischen Kopftuch beschäftigen. Er ist unter anderem einer der beiden Autoren des bedeutenden Standardwerks "Religions- und Weltanschauungsrecht" und der Monografie "70 Jahre Bundesverfassungsgericht in weltanschaulicher Schieflage".

 
Einsatz für den weltanschaulich neutralen Staat

Czermak, der sich schon im Rahmen seiner Promotion 1972 an der Universität Würzburg mit Fragen des sogenannten Religionsverfassungsrechts befasst hatte, habe lange Zeit beharrlich "eine Art juristische Ein-Mann-Taskforce gegen das große Heer der frommen Staatskirchenrechtler" und die herrschende Rechtsmeinung gebildet und maßgeblich dazu beigetragen, "dass mehr und mehr Menschen in Deutschland die staatliche Privilegierung der Religionsgemeinschaften, insbesondere der Kirchen, nicht länger mittragen möchten". Dabei habe sich der pensionierte Verwaltungsrichter auch "gegen die partielle Ignoranz vieler säkularer Mitstreiter" durchsetzen müssen, die nicht immer in der Lage gewesen seien, die Bedeutung seiner Arbeit in angemessener Weise zu würdigen. Auch ihm selbst sei erst später klargeworden, dass man "mit einer vielleicht etwas langweiligeren, aber juristisch soliden Argumentation mitunter sehr viel mehr bewegen kann als mit jeder noch so schön formulierten Pressemitteilung, mit jeder Demo oder Festveranstaltung."

Ein anschauliches Beispiel dafür ist der Erfolg der Klage gegen das Tanzverbot an Karfreitag vor dem Bundesverfassungsgericht, auf das Schmidt-Salomon in Vertretung der Vorsitzenden des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München, Assunta Tamelleo, ebenfalls einging. Auch daran habe Gerhard Czermak einen maßgeblichen Anteil gehabt, indem er die Stellungnahme der gbs zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde mitformulierte. Die daraus resultierende Entscheidung sei "eines der wenigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die in der gebührenden Klarheit verdeutlichen, dass religiöse und nichtreligiöse humanistische Bekenntnisse absolut gleich zu behandeln sind. Insofern war der Einsatz gegen das Tanzverbot zugleich auch ein Einsatz für den weltanschaulich neutralen Staat."

 
Seiner Zeit voraus

Mit Carsten Frerk, Leiter der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) und Gründer des hpd, betrat im Anschluss ein weiterer hochverdienter Grundlagenschaffer die Bühne, der, wie Michael Schmidt-Salomon noch anmerkte, ebenfalls "quasi im Alleingang ein umfangreiches Forschungsgebiet beackert hat", nämlich das der Kirchenfinanzen. Frerk berichtete von der ersten und bisher einzigen säkularen Delegation beim Bundesverfassungsgericht, dem rasanten Anstieg des Bevölkerungsanteils der Konfessionsfreien um 18 Prozentpunkte in den letzten 19 Jahren seit Gründung der gbs und den säkularen Errungenschaften sowie gesellschaftlichen Veränderungen, die seither stattgefunden haben, und die der Politologe in seiner Arbeit empirisch aufbereitet. Er sprach von den "letzten christlichen Bastionen": einigen Bundesländern im Süden und Westen, die als Inhaber der Kulturhoheit in Kirchenfragen damit auch die Hoheit über das jeweilige Staatskirchenrecht hätten. 2016 hatte fowid prognostiziert, dass Katholiken und Protestanten ab 2025 in der Minderheit sein würden. Dieser Meilenstein wurde nun bereits dieses Jahr erreicht. Auch die Mehrheitsgrenze der Konfessionsfreien wird in Deutschland wohl früher erreicht werden: bereits 2028 könnte es laut Frerk soweit sein. Die Konfessionsfreiheit sei wieder ein emotionales Thema geworden, "für das wir jetzt ganz alleine verantwortlich sind".

Dieser Verantwortung will sich auch der Zentralrat der Konfessionsfreien annehmen, der sich in diesem Jahr der Öffentlichkeit vorstellte und die Anliegen religionsfreier Menschen als Lobbyorganisation gegenüber der Politik vertreten will. Sein Vorsitzender Philipp Möller würdigte die Vorarbeit von Gerhard Czermak, auf die auch in der Argumentation im politischen Bereich zurückgegriffen werden könne. "Wenn ich recherchiere über unsere Themen, dann ist es eine Frage der Zeit, bis der Name Czermak auftaucht. Es gibt kein Thema, so scheint es, das nicht schon von Ihnen bearbeitet wurde." Der Jubilar habe zu einer Zeit bereits den weltanschaulich neutralen Staat entworfen, als sich die säkulare Bewegung noch mit ganz anderen Themen rund um Glaubensfragen auseinandersetzen habe müssen, die heute niemand mehr stelle. "Sie waren ihrer Zeit stets voraus und Sie haben dem Zentralrat der Konfessionsfreien ein ganzes Arsenal an Argumenten mit an die Hand gegeben."

 
Vordenker einer säkularen Rechtspolitik

Ohne die Impulse von Gerhard Czermak wäre auch das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nicht entstanden, das dem Prinzip der ethischen Neutralität des Staates im Recht und in der Rechtsanwendung zum Durchschlag verhelfen will, wie es sein Leitender Direktor Jörg Scheinfeld in seinem Beitrag formulierte; man wolle "als eine Institution wahrgenommen werden (…), die bei weltanschaulichen Fragen ganz selbstverständlich auch zu Rate gezogen wird, sei es bei wissenschaftlichen Veranstaltungen oder sei es und insbesondere als Ratgeber der Rechtspolitik". Der Staat dürfe die Freiheit der Bürger nicht aus Gründen einschränken, die ständig umstritten seien und die sich nicht allgemeinverbindlich machen ließen, konstatierte er. "Und wie bedroht dieses Prinzip oft ist, das haben ja gerade Sie, lieber Herr Czermak, oft aufgezeigt und viel Erhellendes dazu gesagt." Mit Blick auf die zahlreichen Veröffentlichungen des früheren Verwaltungsrichters, der Teil des ifw-Direktoriums ist, bemerkte Scheinfeld: "man könnte ja den Eindruck erlangen, Sie sind hauptamtlicher Professor, aber das geschah ja alles sozusagen in der Nebentätigkeit."

Eine weitere Angehörige des ifw und eine der traditionell wenigen deutschen Spitzenpolitikerinnen mit klarem säkularen Profil, wie sie Michael-Schmidt-Salomon ankündigte, gratulierte ebenfalls mit einer Festrede: die ehemalige Bundestagsabgeordnete Ingrid Matthäus-Maier. Im Jurastudium habe sie gelernt, dass Deutschland mit die beste Verfassung auf der Welt habe, dass aber in der Praxis manches nicht umgesetzt werde. Dazu gehöre auch das Thema Kirche und Staat. Um auf diesem Gebiet – in Anlehnung an ein Zitat von Erich Kästner – möglichst viel Unfug zu verhindern, sei Gerhard Czermak ganz besonders hilfreich gewesen, etwa durch die Auflistung religionsgerichtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder die frühe Prägung des Begriffs "Rasterfahndung" bezogen auf den Kirchensteuereinzug. "Das, was wir wirklich durchgesetzt haben, war fast alles durch Juristerei", stellte Matthäus-Maier fest. Dabei sei Czermaks Vorarbeit unbezahlbar gewesen. Zum Abschluss schenkte sie dem Jubilar eine ihm für seine "unschätzbare Arbeit für die Realisierung von Artikel 137 Absatz drei und vor allen Dingen Absatz eins: Es gibt keine Staatskirche" gewidmete Grundgesetzausgabe im Miniaturformat. Ein solches habe auch sie stets in der Tasche.

 
Wegweisende Impulse

Mit den Geschenken ging es direkt weiter: Als Höhepunkt der Veranstaltung folgte die feierliche Übergabe einer Dankesurkunde der gbs und einer großen "Czermak-Sektflasche" durch Stiftungsgründer Herbert Steffen. Michael Schmidt-Salomon verlas den Urkunden-Text, in dem es unter anderem heißt: "Ohne seine wegweisenden Impulse hätte die gbs viele ihrer Erfolge auf juristischem und politischem Gebiet gar nicht feiern können, etwa die Aufhebung von § 217 StGB (2020) oder die Streichung von § 219a StGB (2022)." Die Stiftung danke ihm "für seinen unermüdlichen Einsatz für den weltanschaulich neutralen Staat und die Interessen der Konfessionsfreien". "Vielen Dank für alles, was du für die gbs getan hast", fügte Steffen hinzu.

Als Überraschungsankündigung kam hinzu, dass Gerhard Czermak zusätzlich noch den Ludwig-Feuerbach-Preis des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Augsburg erhalten soll, zu dem er schon 1986 kam und sich dort über lange Jahre engagierte. Der Ehrengast habe dafür gesorgt, dass sein Wissen Früchte trage, "indem auch viele andere, auch Nichtjuristen informiert werden", so Gerhard Rampp, der Vorsitzende des bfg Augsburg.

 
"Wenn sonst keiner was tut, dann musst das du machen"

"Ganz überwältigt" ergriff Gerhard Czermak zum Schluss selbst noch das Wort. Er habe von klein auf einen "Gerechtigkeits- und Wahrheitsfimmel" gehabt, erzählte er. In Bayern katholisch sozialisiert habe er Glaubensprobleme bekommen, als er versucht habe, sich mit Vernunft bestimmte Fragen zu stellen. Der entscheidende Punkt sei für ihn ein Vortrag von Karlheinz Deschner im Jahr 1984 gewesen, der ihn "dermaßen beeindruckt" habe. In seiner Zeit als Richter sei ihm dann vieles aufgestoßen, was er in Fachzeitschriften zu religions-verfassungsrechtlichen Dingen gelesen habe. Literatur und Rechtsprechung des damals noch so genannten "Staatskirchenrechts" seien jahrzehntelang fast vollständig von Juristen beherrscht worden, die mehr oder weniger stark kirchlich orientiert gewesen seien, während sich aus dem Text des Grundgesetzes trotz zahlreicher Streitfragen unmissverständlich ergebe, dass religiöse und nichtreligiöse Weltanschauungen individual- und korporativ-rechtlich ohne Einschränkungen gleichgestellt seien.

"Und dann habe ich mir gedacht: Also, wenn sonst keiner was tut, dann musst das du machen" – er sei allerdings nicht der einzige gewesen, der auf dem Gebiet des Weltanschauungsrechts tätig gewesen sei, war es Czermak wichtig zu betonen, es habe noch zwei weitere Pioniere gegeben: Erwin Fischer und Ludwig Renck. Der Jubilar berichtete von verschiedenen juristischen Ereignissen im weltanschaulichen Bereich – zum Beispiel der nach wie vor bestehende Streitfall Kruzifix oder das erstmalige Auftauchen der Formel zur weltanschaulichen Neutralität in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den 1960er Jahren – und von Leuten, mit denen er zu kämpfen hatte. Er sei sich seiner Bedeutung eigentlich nie bewusst gewesen, merkte er bescheiden an, es habe Zeiten gegeben, in denen er ziemlich frustriert und fast depressiv gewesen sei. "Das ist doch alles völliger Unsinn", habe er sich gesagt, "da schreibst du ein Buch und es gibt im ganzen Bundesgebiet vielleicht drei Leute, die es kaufen oder gar lesen – und jetzt musste ich heute erfahren, dass das gar nicht so war".

Der Ehrengast schloss mit einem positiven Ausblick: "Das Religionsrecht, vor allem Religionsverfassungsrecht verliert zunehmend seinen Hauptstandort im Kreis der einseitig kirchengeneigten Autoren und ist wieder Gegenstand der allgemeinen Rechtsdiskussion. Das wird der Säkularität und religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staats guttun. (…) Es sollte sich die Ansicht durchsetzen, dass religiös-weltanschauliche Neutralität keine nebulöse Materie mit dem Ergebnis willkürlicher Entscheidung sein muss. Neutralität meint im Kern Gleichbehandlung – in welcher Form auch immer. (…) Man kann aus all dem ersehen, wie wichtig die Arbeit des Instituts für Weltanschauungsrecht ist. Und wenn ich dazu einen Beitrag leisten konnte, so freut mich das."