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Thorben Wengert / pixelio.de

08. 05.

Menschenrechte und Religionsrechte auf Kollisionskurs?

Vom „Blasphemieparagrafen“ bis zum „Kopftuchurteil“ - Vortrag und Diskussion zur aktuellen Rechtspraxis in Köln

Das Bundesverfassungsgericht nutzte jüngst die Gelegenheit, sich gegen die Bevorrechtung der christlichen Religion im Klassenzimmer auszusprechen, und hat damit dem bislang geltenden Grundsatz "Alle Religionen und Weltanschauungen sind gleich, aber das Christentum ist gleicher." (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten, IBKA) eine klare Absage erteilt.

Anstatt sich jedoch in einem nächsten Schritt für ein generelles Verbot religiöser Beeinflussung durch staatliche Institutionen auszusprechen und damit die Grundlage für eine vollständige Trennung von Kirche und Staat zu legen, schlägt das Gericht den entgegengesetzten Weg ein:
Unter Zurückstellung der staatlichen Pflicht zur Neutralität und der Grundrechte Schüler und ihrer Eltern erklären die Richter, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen mit der Verfassung nicht vereinbar sei. Damit öffnet das Bundesverfassungsgericht allen LehrerInnen Tür und Tor, die Schule als Werbefläche für ihre Religion oder ihr politisches Bekenntnis zu nutzen.

Was kann ein Humanist rechtlich gegen die Übergriffe religiöser Normen und Praktiken in die Grundrechte tun?

Zu den Referenten:

Dr. Jacqueline Neumann
Jurastudium an der Humboldt Universität zu Berlin und der Katholieke Universiteit Leuven (Belgien); Promotion an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zu Rechtsschutzmöglichkeiten im internationalen, europäischen und nationalen öffentlichen Recht: Die Förderung der Rule of Law in der Entwicklungszusammenarbeit – Ein Beitrag zur Herausbildung einer völkerrechtlichen Verfassungsnorm (Stipendiatin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG): “Die Herausbildung normativer Ordnungen”, Baker & McKenzie-Preis 2013); seit 2014 Rechtsanwältin in Köln.

Eberhard Reinecke
Jurastudium (ab 1966) in Freiburg, Göttingen, Hamburg; Referendarzeit in Hamburg u.a. bei Rechtsanwalt Kurt Groenewold; 1974 – 1979 Rechtsanwalt in Hamburg; ab 1980 Rechtsanwalt in Köln; Rechtsgebiete: Miet- und Wohnungseigentums- sowie sonstiges Immobilienrecht (Fachanwalt), Presserecht, Urheberrecht, Medienrecht (Fachanwalt), Steuerrecht (Fachanwalt), Strafrecht, Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht, Recht der Ausbildungsförderung, Anwaltshaftung.