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Die Giordano-Bruno-Stiftung übernimmt die Meldungen von den jeweiligen Veranstaltern. Bitte überprüfen Sie, ob die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (siehe den angegebenen Link unter "Veranstalter" in der Terminanzeige). Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, beim Veranstalter nachzufragen.

30. 06.

Angehörige, Ärzt/innen oder Sterbehelfer/innen – wer darf beim Suizid assistieren?

Die vier Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe im Vergleich (Berlin)

Seit dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 sind der Suizid (d.h. die frei verantwortliche Selbsttötung) und die Beihilfe dazu in Deutschland straffrei. Das soll jetzt geändert werden: Sterbehilfevereine und Personen, die regelmäßig Suizidhilfe anbieten, sollen strafrechtlich belangt werden. Im Bundestag gibt es derzeit vier fraktionsübergreifende Gesetzesinitiativen zur Neuregelung des assistierten Suizids.

Nur eine davon sieht vor, dass die derzeitige Rechtslage grundsätzlich bestehen bleibt. Die anderen drei Initiativen schlagen vor, das derzeit geltende Strafrecht zu verändern. Eine Gruppe fordert ein generelles Verbot der Suizidbeihilfe für alle; eine zweite will jegliche geschäftsmäßige (also auch die ärztliche) Sterbehilfe verbieten und sieht Ausnahmen nur für Angehörige vor. Eine dritte Gruppe schließlich will die ärztliche Suizidbeihilfe straffrei stellen, um das derzeit in zehn Bundesländern geltende berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe unter bestimmten Auflagen aufzuheben.

Bei der Veranstaltung erhalten Vertreterinnen und Vertreter der vier Abgeordnetengruppen die Gelegenheit, ihren jeweiligen Gesetzesvorschlag vorzustellen. Es soll diskutiert werden:

  • warum ein Verbot bzw. eine Begrenzung der Suizidbeihilfe aus ihrer Sicht notwendig ist,
  • warum Ärzte und/oder Angehörige helfen dürfen – professionelle Sterbehelfer/innen jedoch nicht,
  • welche Sterbehilfe-Angebote, medizinischen Entwicklungen oder anderen Tatsachen ein strafrechtliches Verbot gegen Vereine und Suizidhelfer/innen rechtfertigen,
  • wie die jeweiligen Entwürfe zum verfassungsrechtlichen Anspruch der Selbstbestimmung Sterbewilliger, der Rechtssicherheit für alle Beteiligten sowie dem Ziel der Suizidprävention stehen.

Es diskutieren:
Thomas Dörflinger, MdB (CDU, angefr.) [für den Entwurf Sensburg/Dörflinger]
Renate Künast, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) [für den Entwurf Künast/Sitte/Gehring]
Kathrin Vogler, MdB (Die Linke) [für den Entwurf Brand/Griese/Vogler u.a.]
Dr. Karl Lauterbach, MdB (SPD, angefr.) [für den Entwurf Hintze/Reimann/Lauterbach]
Moderation: Prof. Dr. Rosemarie Will (Humanistische Union)