150 Jahre Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
Bundesweite Proteste am 15. Mai 2021

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Noch heute gelten Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB als Straftat – eine Regelung, die Frauen entmündigt und ein gesellschaftliches Tabu geschaffen hat. Daher fordert die Giordano-Bruno-Stiftung zusammen mit weiteren 120 Organisationen eine grundlegende Reform der gesetzlichen Bestimmungen.