Auch das Gesundheitsministerium sollte sich an geltendes Recht halten
Ifw-Kommentar zum Suizidbeihilfe-Gutachten von Udo Di Fabio

Eigentlich müsste das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Menschen in extremen Notlagen die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung erteilen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom März 2017 jedoch nicht umsetzen. Zur Begründung hat das BfArM ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio veröffentlicht, das empfiehlt, keine Erlaubnisse zu erteilen. Allerdings basieren die Empfehlungen des Gutachtens auf einer "wissenschaftlich unsauberen und tendenziösen Arbeitsweise", wie das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in einem heute veröffentlichten Kommentar darlegt.