Taufe im Kleinkindalter darf keine Kirchensteuerpflicht begründen
Institut für Weltanschauungsrecht fordert Reform des Kirchensteuerrechts

In einigen Regionen Deutschlands wird nur die Hälfte der katholisch Getauften später gefirmt. Wer aber im religionsmündigen Alter den "Taufvertrag" nicht bestätigt, sollte auch nicht zur Kirchensteuer herangezogen werden. Dies geht aus einem Kommentar hervor, den die Koordinatorin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), Jacqueline Neumann, auf der Website des Instituts veröffentlicht hat.