Akzeptiertes Ritual oder Körperverletzung?
Rolf Herzberg und Rolf Stöckel diskutieren am 16. Oktober in Berlin

Der Schein trügt: Mit dem in sich widersprüchlichen Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Knabenbeschneidung ist noch nichts entschieden. Denn die von den Politikern angestrebte "Rechtssicherheit" stellt der Gesetzesentwurf in seiner derzeitigen Fassung nicht her. Dies ist eine der zentralen Thesen, die der Strafrechtler Rolf Herzberg gegenüber der SPD-Bundestagsfraktion am 17. Oktober - und am Tag zuvor (Dienstag, 16 Oktober) auf einer gbs-Informationsveranstaltung in Berlin vertreten wird.








