Keine Strafe für Selbstbestimmung!
Am 28. September findet der »Safe Abortion Day 2023« statt

Die Entscheidung darüber, ob eine Schwangerschaft fortgeführt wird, kann nur die schwangere Person treffen. Doch in Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch im völlig veralteten Paragraphen 218 im Strafrecht verankert. Eine Kommission der Bundesregierung berät aktuell, was für das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" schon lange klar ist: Es darf keine Strafe für Selbstbestimmung geben, § 218 StGB muss fallen!