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Akzeptiertes Ritual oder Körperverletzung?

Rolf Herzberg und Rolf Stöckel diskutieren am 16. Oktober in Berlin

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Foto: Frank Nicolai

Der Schein trügt: Mit dem in sich widersprüchlichen Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Knabenbeschneidung ist noch nichts entschieden. Denn die von den Politikern angestrebte "Rechtssicherheit" stellt der Gesetzesentwurf in seiner derzeitigen Fassung nicht her. Dies ist eine der zentralen Thesen, die der Strafrechtler Rolf Herzberg gegenüber der SPD-Bundestagsfraktion am 17. Oktober - und am Tag zuvor (Dienstag, 16 Oktober) auf einer gbs-Informationsveranstaltung in Berlin vertreten wird.

An der Seite von Professor Herzberg wird der Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe, Rolf Stöckel, darlegen, warum das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit nicht der Staatsräson aufgeopfert werden darf. Die Veranstaltung mit Herzberg und Stöckel im Literaturhaus Berlin (Fasanenstraße 23, 10719 Berlin) wird von der Giordano-Bruno-Stiftung in Kooperation mit dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) organisiert. Sie beginnt um 19.30 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Lesen Sie zum Thema auch die Helsinki-Erklärung zum Recht auf geschlechtliche Autonomie (deutsche Übersetzung durch den AK Kinderrechte der gbs):
http://hpd.de/node/14114

Website der Kampagne "Mein Körper gehört mir!"
http://pro-kinderrechte.de

Flyer der Kampagne als pdf zum Download:
/sites/default/files/download/flyer...

Nachtrag

Soeben ist der ausführliche Beitrag von Prof. Dr. Rolf Herzberg in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) erschienen:
Die Beschneidung gesetzlich gestatten?
(externer Link)

Lesen Sie auch den Bericht über die obige Veranstaltung auf dem Portal des Humanistischen Pressedienstes:
http://hpd.de/node/14172