100 Jahre Verfassungsbruch
Die Kritik an der Missachtung des Gebots der weltanschaulichen Neutralität geht weiter

Ab heute ist es amtlich: Die Vorgaben der Weimarer Verfassung zur Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen sowie zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen werden seit 100 Jahren, nämlich seit ihrem Inkrafttreten am 14. August 1919, ignoriert. Wie lange der Verfassungsbruch-Ticker der Giordano-Bruno-Stiftung noch weiter laufen wird, bis er abgeschaltet werden kann, ist ungewiss. Sicher ist aber, dass die Kritik an der Missachtung des Gebots der weltanschaulichen Neutralität des Staates nicht verebben wird.