"Jetzt erst recht: Weg mit §219a StGB!"
gbs unterstützt bundesweiten Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung am 26. Januar

Der sogenannte Kompromissvorschlag zur Änderung von § 219a StGB ("Werbung für den Schwangerschaftsabbruch"), den die Regierungskoalition im Dezember 2018 vorgelegt hat, verbessert die Situation von Ärzt(inn)en, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren in keiner Weise. Deshalb ruft das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung", dem auch die gbs angehört, am 26. Januar zu einem "bundesweiten Aktionstag für die Streichung von § 219a StGB" auf.