Religionsfreiheit oder Körperverletzung? Die strafrechtliche Relevanz der Knabenbeschneidung
Vortrag von Prof. Dr. Holm Putzke am 5. August in Oberwesel

Das Landgericht Köln, das die rituelle Vorhautbeschneidung als illegitime Körperverletzung wertete und damit eine breite gesellschaftliche Debatte auslöste, griff in seiner Urteilsbegründung auf die Argumente des Passauer Strafrechtsprofessors Holm Putzke zurück. Am 5. August wird Putzke seine Thesen am gbs-Stiftungssitz in Oberwesel vortragen.